Muss mein Kind die Tagesbetreuung besuchen, wenn ich es angemeldet habe?

Ja.  Sobald ein Kind zur Tagesbetreuung angemeldet ist, besteht die gesetzliche Verpflichtung den Tagesbetreuungsteil regelmäßig zu besuchen.
Wenn Ihr Kind einmal aus wichtigen Gründen nicht kommen kann, obwohl es vormittags in der Schule war bzw. wenn Sie Ihr Kind früher abholen möchten, brauchen wir bitte eine schriftliche Mitteilung! Diese schreiben Sie RECHTZEITIG mittels schoolfox oder ins blaue Mitteilungsheft.